Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) schreibt den Politischen Gemeinden die flächendeckende Festlegung des Gewässerraums vor. Die vorliegende Planung wurde durch das Hochwasserschutzprojekt der Gemeinde Kaltbrunn, welches den Dorfbach und den Kirnenbach betrifft, ausgelöst. Im Zuge dieses Projekts soll auch der Gewässerraum für den Kirnenbach und den betroffenen Teil des Dorfbaches festgelegt werden. Mit dem vorliegenden Sondernutzungsplan wird der Raumbedarf sowie die Zugänglichkeit für Unterhalts- und Interventionsmassnahmen gesichert. Die Ausscheidung von Gewässerräumen verfolgt folgende Planungsziele:

  • Planungssicherheit für das Wasserbauprojekt herstellen;

  • Rechtssicherheit für die Grundeigentümer herstellen, die aktuell den Vorschriften der Übergangsregelung unterliegen;

  • Sicherung des Platzbedarfs des Gewässers als Lebensraum, zur Ausübung der natürlichen Funktionen;

  • Gewährleistung einer ortsgerechten Gewässernutzung;

  • Sicherung der Zugänglichkeit für den Unterhalt des Gewässers sowie Schutz vor Hochwasser.

So sind im Gewässerraum nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen wie Fuss- und Wanderwege oder Brücken zulässig. Zudem sind rechtmässig erstellte und bestimmungsgemäss nutzbare Bauten und Anlagen der Grundeigentümer in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt. Wiederaufbau, Umbauten, Zweckänderungen und (geringfügige) Erweiterungen von bestehenden Bauten sind einzelfallweise zu prüfen und restriktiven Bedingungen unterworfen, weil im Gewässerraum ein grundsätzliches Bauverbot besteht. Die Gemeinden erteilen die Baubewilligungen im Gewässerraum. Solche Baubewilligungen sind zu begründen und erfordern die Zustimmung des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG).

Die Breite und das Ausmass bei der Bestimmung von Gewässerräumen ergibt sich aus den Massvorgaben der Bundesgesetzgebung und ist vor allem von der Sohlenbreite des Gewässers und dem damit verbundenen Gefahrenpotenzial abhängig.

Für die Festlegung des Gewässerraums wird das Planungsgebiet in Abschnitte eingeteilt: Abschnitt Dorfbach 1, Abschnitt Dorfbach 2, Abschnitt Geschiebesammler sowie Abschnitt Kirnenbach. Die Abgrenzung der Abschnitte ergibt sich einerseits aufgrund der unterschiedlichen hydrologischen Voraussetzungen beim Dorfbach und Kirnenbach und andererseits aufgrund der unterschiedlichen Umgebung beim Dorfbach (Abgrenzung der Nutzungszonen).

Die Berechnungen zur natürlichen Sohlenbreite, der minimale Gewässerraum sowie die wasserbaulichen und ökologischen Anforderungen ergeben für den Abschnitt Dorfbach 1 einen Gewässerraum von 32 m. Dieser wird symmetrisch auf beiden Bachseiten ausgeschieden (beidseitig der Gewässerachse 16 m). Beim Abschnitt Dorfbach 2 wird in Fliessrichtung auf der linken Seite ein Gewässerraum von 16 m ab der Gewässerachse festgelegt. Wo der Gewässerraum in den Wald ragt, wird der Gewässerraum bis zum beidseitigen Eintritt in den Wald festgelegt.

Im Abschnitt Dorfbach Geschiebesammler wird die Gewässerraumbreite auf beiden Bachseiten bis an die klassierten Strassen und Wege erweitert (> 32 m). Dies zum einen, um die Zugänglichkeit zum Geschiebesammler zu gewährleisten und zum andern, um entsprechend Raum für den Geschiebeund Schwemmholzrückhalt planerisch zu sichern.

Aufgrund der Berechnungen zu den wasserbaulichen und ökologischen Anforderungen wird für den Kirnenbach ein Gewässerraum von 15.6 m festgelegt. Dieser wird symmetrisch auf beide Bachseiten verteilt (jeweils 7.8 m). Die Festlegung erfolgt von der Einmündung in den Dorfbach bis zum Wald.

Der Dorfbach wird im besagten Abschnitt auf weiten Teilen in einer festen «Schale» (Verbauung) geführt, welche bestehen bleiben kann und nicht aufgeweitet werden muss.

Aktuell fliesst der Kirnenbach eingedolt in den Dorfbach. Die vorliegende Planung wird mit dem Bauprojekt Obermühlestrasse (Projekt Schällibaum AG) abgestimmt. Dieses umfasst eine Erneuerung der Strasse und der Brücken über den Dorfbach und den Kirnenbach. In diesem Zusammenhang wird auch der Kirnenbach hochwassersicher ausgebaut und revitalisiert.

Der Sondernutzungsplan wurde am 23. Mai 2022 zur kantonalen Vorprüfung gemäss Art. 35 Abs. 1 PBG eingereicht. Der Vorprüfungsbericht vom 8. Dezember 2022 wurde in der Folge ausgewertet und berücksichtigt.

Die Planung wurde gemeinsam mit dem Strassenprojekt Obermühle vom 18. Juli bis 31. August 2022 der öffentlichen Mitwirkung gemäss Art. 34 PBG unterstellt. Während dieser Zeit hatte die Bevölkerung die Möglichkeit, sich zum Entwurf zu äussern.

Insgesamt gingen 30 Eingaben von neun Personen ein. Ein Grossteil der Rückmeldungen bezog sich auf das Strassenbauprojekt. Nachfolgend sind die auf die Festlegung des Gewässerraums bezogenen Eingaben thematisch zusammengefasst, ergänzt durch die jeweilige Stellungnahme bzw. Berücksichtigung.

Zur Thematik des Geschiebesammlers fand Anfang 2023 ein Workshop statt, an dem sich Interessierte und Betroffene einbringen konnten. Hierzu gilt es auch die Rückmeldung aus der kantonalen Vorprüfung zu beachten, aufgrund derer der Gewässerraum vergrössert ausgeschieden werden musste.

Die öffentliche Auflage wird vom 20. Oktober bis zum 18. November 2025 stattfinden. Die Planungsunterlagen können auf der Gemeindewebseite unter der Rubrik «Aktuelles» oder im Eingangsbereich des Gemeindehauses 1, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn, eingesehen werden. Einspracheberechtigt ist, wer ein schutzwürdiges Interesse dartun kann und innert der Auflagefrist eine schriftliche und unterzeichnete Einsprache mit Antrag, Sachverhaltsdarstellung und Begründung beim Gemeinderat, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn, einreicht.