Der Einbürgerungsrat Kaltbrunn hat nach eingehender Prüfung folgender Person das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Kaltbrunn SG erteilt:
- Bublitz Friedhelm, 10.07.1958, von Deutschland
- Bublitz geb. Brinkmann Angelika, 08.02.1960, von Deutschland
wohnhaft Sonnenberg 38a, 8722 Kaltbrunn
Das Auflagedossier mit dem Einbürgerungsbeschluss liegt während 30 Tagen, d.h. vom 15. Mai bis und mit 13. Juni 2026 bei der Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn öffentlich auf. In der Gemeinde Kaltbrunn Stimmberechtigte können während der Auflagefrist Einsicht in das Dossier nehmen und gegen den Einbürgerungsbeschluss beim Einbürgerungsrat Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn schriftlich und begründet Einsprache erheben.