Die Käsereiliegenschaften Kaltbrunn AG plant auf dem Grundstück Nr. 441 den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 17 Wohneinheiten. Bei der Beurteilung des Projekts wurde festgestellt, dass der Hüttenweg 3.31 als Gemeindestrasse 3. Klasse klassiert bleiben kann, aber mit einer Breite von ca. 3.20 m für die Verkehrserschliessung zu eng bemessen ist. Im Baubewilligungsverfahren wurde durch die Bauherrschaft der «Teilstrassenplan Hüttenweg & Sägereistrasse» erarbeitet. Dieser wird nach der gemeindeinternen Prüfung und erfolgter, vorliegender Mitwirkung gemeinsam mit dem Baugesuch öffentlich aufgelegt.
Die für den Planerlass zuständige Behörde, vorliegend der Gemeinderat, sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Art. 34 Abs. 2 PBG, Art. 33bis Abs. 2 StrG). Da es sich hierbei um eine kleine Anpassung im Strassenplan handelt, kann die Mitwirkung auf die direkt betroffenen Anstösser beschränkt werden. Die Änderungen betreffen lediglich die dunkelgelb mit roter Farbe eingegrenzten Bereiche auf dem Dokument «Teilstrassenplan».
Die Zufahrt zur Liegenschaft Sägereistrasse 3, Grundstück Nr. 744 (Ortsgemeinde Kaltbrunn) soll, wie aktuell bestehend, wieder mit einem asphaltierten Strassenbelag ausgeführt werden.
Die betroffenen Grundeigentümer werden persönlich und schriftlich benachrichtigt (inkl. Zustellung Planunterlagen). Sie haben die Möglichkeit eine freiwillige, schriftliche Stellungnahme während der Frist vom 29. Mai 2026 bis 11. Juni 2026 an die Gemeindekanzlei einzureichen.