Der Einbürgerungsrat Kaltbrunn hat nach eingehender Prüfung folgender Person das Gemeinde- und Orts­bürger­recht von Kaltbrunn SG erteilt:

– Redjepi Esra, 18.06.2002, von Nordmazedonien wohnhaft Hältlistrasse 25, 8722 Kaltbrunn

Das Auflagedossier mit dem Einbürgerungsbeschluss liegt während 30 Tagen, d.h. vom 16. Mai 2025 bis und mit 16. Juni 2025 bei der Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn öffentlich auf. In der Gemeinde Kaltbrunn Stimmberechtigte können während der Auflagefrist Einsicht in das Dossier nehmen und gegen den Einbürgerungsbeschluss beim Einbürgerungsrat Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn schriftlich und begründet  Einsprache erheben.