Mit Mitteilung von Donnerstag, 22. Oktober 2026, informierte der Verband der St. Galler Gemeindepräsidien in Absprache mit dem Kantonsforstamt darüber, dass die Gefahrenstufe in den Waldregionen 2, 4 und 5 per 22. Oktober 2026, 12.00 Uhr, von 4 auf 3 herabgesetzt wurde. Die Waldbrandgefahr hat sich wahrnehmbar entspannt, es sind daher keine weiteren Massnahmen notwendig. Die Rückstufung der Waldbrandgefahr geht mit der Empfehlung zur Aufhebung der kommunalen Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe einher.

Der Gemeinderat Kaltbrunn erlässt demzufolge gestützt auf Art. 47 Abs. 1 FSG folgende Allgemeinverfügung:

  1. Das kommunale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, erlassen durch den Gemeinderat mit Beschluss vom 29. Juni 2026, wird per sofort aufgehoben.
  2. Einem Rekurs gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Rechtsmittel

Gegen Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Gegen Ziffer 2 dieser Allgemeinverfügung kann innert 5 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.