Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 beschlossen, weiterhin Wärmepumpen bis zu einer Leistung von 70 kW mit einer Pauschalzahlung von CHF 1000 zu fördern. Dies entspricht einem älteren Mehrfamilienhaus mit ca. 15 Wohnungen und ca. 1500 m2 beheizter Fläche. Heizungsanlagen ab 70 kW werden ab dem Jahr 2025 durch den Bund finanziert. Neu werden «Speichersysteme» wie Warmwasser-, Puffer- und Eisspeicher mit pauschal CHF 1500 pro Objekt unterstützt. Die Fördermassnahmen «Fensterersatz», «Anschluss Wärmenetz» und «PV-Anlagen» werden mangels Nachfrage und vergleichsweise tiefer Effektivität gestrichen.
Die angepassten Vollzugsvorschriften zum Energieförderprogramm können auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden (www.kaltbrunn.ch).
Amtliche Anzeige
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19.01.2026
Anpassung der Energiefördermassnahmen per 1. Januar 2026
Publ.-Nr.:
00.241.487
Rubrik: Gemeindepublikationen / Verschiedene amtliche Anzeigen
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