Zur Regelung der Pflege, Betreuung und Aufsicht über das Benkner-, Burger- und Kaltbrunner Riet wird vereinbarungsgemäss die Geschäftsstelle der Pro Natura beauftragt. Die Vereinbarung bezieht sich auf den Perimeter der gemeinsamen Schutzverordnung vom 13. Dezember 1998. Nach einer Revision der Schutzverordnung gilt der neue Perimeter.

Die Geschäftsstelle übt die Aufsicht über das Benkner-, Burger- und Kaltbrunner Riet aus und organisiert die Pflege sowie den Unterhalt. Mit der Schlussrechnung wird ein Jahresbericht an die Gemeinden und das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) abgegeben.

Die Vereinbarung ersetzt die Vereinbarung vom 1. Januar 2001, tritt per 1. Januar 2026 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2028. Wird die Vereinbarung von keiner Partei bis zwölf Monate vor dem Ablauf der Vereinbarung gekündigt, verlängert sie sich automatisch um jeweils vier Jahre bis 31. Dezember 2032 und bis 31. Dezember 2036.

Als Kostenrahmen für die aufgeführten Leistungen wird ein Betrag von jährlich max. CHF 95 000.00 vereinbart. Die Kosten teilen sich folgendermassen auf die einzelnen Leistungsbereiche auf:

  • Unterhalt CHF 43 000.00
  • Information und Sensibilisierung CHF 24 000.00
  • Koordination CHF 28 000.00

Die Vertragsparteien beteiligen sich wie folgt an den tatsächlichen

Kosten:

  • Gemeinde Uznach
    10 % CHF 9 500.00
  • Gemeinde Kaltbrunn
    10 % CHF 9 500.00
  • Gemeinde Benken
    5 % CHF 4 750.00
  • Kanton St.Gallen
    60 % CHF 57 000.00
  • Pro Natura St. Gallen-Appenzell
    15 % CHF 14 250.00