Dieser Entscheid wird hauptsächlich mit der während der Projektierungsphase veränderten wirtschaftlichen Gesamtsituation und den Rahmenbedingungen begründet. Die Wirtschaftlichkeit in der ursprünglich geplanten Form sei aufgrund der überproportionalen Bauteuerung nicht mehr gegeben. Die Projektierungsdauer sei für das Projekt zu lang gewesen, u. a. auch wegen eines Rechtsmittelverfahrens. Beide Faktoren hätten die Kosten und Risiken zusätzlich erhöht. Unter diesen Voraussetzungen könne das Projekt nicht verantwortungsvoll weiterverfolgt werden.

Obwohl die Begründungen nachvollziehbar sind, bedauert der Gemeinderat den Rücktritt der SAK AG vom Reservationsvertrag und aus dem Sondernutzungsplanverfahren.
Die freiwerdende Fläche von ca. 1500 m2 wird frühestens nach Rechtskraft des Sondernutzungsplanverfahrens neu ausgeschrieben werden. Die Gemeindekanzlei führt eine Interessentenliste.