Während der Erstauflage der Rahmennutzungsplanung vom 12. Juni bis 12. Juli 2024 gingen Einsprachen ein, welche der Gemeinderat behandelte. Aufgrund dessen und gemeinderätlichen Wiedererwägungen führt die Änderungsauflage u.a. zu folgenden Änderungen im Zonenplan und Baureglement im Sinne der unternehmerischen Freiheit, einer liberaleren Bauordnung und der Eigentumsgarantie:
– Verzicht auf sämtliche Sondernutzungsplan- Pflichtperimeter Privater (Im Dorf, Obermühle, Wilen, Günterstall)
– Beibehaltung und Verkleinerung des Sondernutzungsplanpflichtperimeter Sondernutzungsplan Arbeitsgebiet Neufeld, begrenzt auf die gemeindeeigene Parzelle
– Verzicht auf Kernzone Wiedenstr./ Steinenbrücke (Zuweisung WG11)
– Verzicht Freihaltezone Wilen (Zuweisung Arbeitszone A13)
– Anpassung Baureglement Art. 10 Ausfahrten von Grundstücken und Garagen. Auf einer Länge von 3.00 m (statt 5.00 m) von der Fahrbahnbzw. Trottoirgrenze aus, beträgt das Gefälle höchstens 5 %.
– Anpassung der max. Gebäudelängen in den Zonen W13 und WG13 von 34 m (Erstauflage 30 m)
– Anpassung der Bruchteile je Fassadenabschnitte im Dachraum auf ½ (Erstauflage 1/3)
– Präzisierung der Übergangsbestimmung im Baureglement
Im Rahmen der Aufarbeitung der Planunterlagen wurde dem Gemeinderat seitens des Raumplanungsbüros ERR AG empfohlen, die Waldgrenze entlang der Bauzone im Gebiet Neufeld festzustellen. Die diesbezügliche Mitwirkung fand vom 17. bis 31. Januar 2025 ohne Eingabe statt. Das Kantonsforstamt erliess daraufhin am 13. März 2025 die Waldfeststellung Neufeld resp. Detailplan Nr. 5a.
Vom 13. Juni bis zum 12. Juli 2025 wird die Änderungsauflage der Rahmennutzungsplanung (Baureglement und Zonenplan) sowie die Auflage Waldfeststellung Neufeld durchgeführt. Die Unterlagen sind auf der Homepage und im Gemeindehaus 1, Eingangsbereich, einsehbar. Wer ein schutzwürdiges Interesse dartut, kann innert der publizierten Frist schriftlich Einsprache beim Gemeinderat resp. Kantonsforstamt (Waldfeststellung Neufeld) erheben. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Sachverhaltsdarstellung und eine Begründung zu enthalten.