Die Gemeinderäte von Gommiswald und Kaltbrunn haben den Sondernutzungsplan Deponie Hofweid inkl. Baubewilligung mit Umweltverträglichkeitsbericht erlassen. Ebenfalls erlassen wurden in Koordination mit dem Deponieprojekt die beiden Bachbauprojekte für das Witenlohbächli sowie den Rotfarbkanal. Die Unterlagen werden nun öffentlich aufgelegt.
Die Johann Müller AG (JMS AG), Schmerikon, plant im Gebiet «Hofweid» eine Deponie für sauberes Aushubmaterial. Das Gebiet «Hofweid» liegt auf dem Grenzgebiet der Gemeinden Kaltbrunn und Gommiswald nördlich der Rickenstrasse.
Mit der Deponie soll auf einer Fläche von rund 67’000 m² Raum für rund 362’200 m³ unverschmutztes Aushubmaterial (Typ A) geschaffen werden. Die Erschliessung erfolgt über die bestehende Transportpiste des Kiesabbaugebiets Eichholz, welche entsprechend ergänzt werden soll. Die Deponie ist in zwei Etappen vorgesehen und soll zusammen mit der Rekultivierung während rund neun Jahren betrieben werden.
Im Deponieperimeter befinden sich zudem die beiden Gewässer Witenlohbächli sowie Rotfarbkanal, welche heute grösstenteils eingedolt sind. Im Zusammenhang mit den ökologischen Ausgleichsmassnahmen sollen diese beiden Gewässer offengelegt und rekultiviert werden.
Bereits Anfang 2025 wurde die Bevölkerung im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens über das Vorhaben informiert und eingeladen, sich zum Projekt zu äussern. Während der Mitwirkungsfrist ging eine Stellungnahme ein. Die eingebrachten Anliegen wurden durch die beteiligten Fachplaner und die beiden Gemeinden geprüft und beantwortet.
Öffentliche Auflage
Der Sondernutzungsplan inkl. Baubewilligung mit Umweltverträglichkeitsbericht sowie die beiden Bachbauprojekte liegen vom 15. Juni bis 14. Juli 2026 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald sowie auf der Gemeindekanzlei Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn öffentlich auf. Der Sondernutzungsplan wird gleichzeitig als Baubewilligung gelten.
Zusätzlich liegen die Projektunterlagen auch auf den Websiten der beiden Gemeinden Gommiswald und Kaltbrunn zur Einsicht auf.
Die Unterlagen können, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, eingesehen werden.
Einsprachen gegen die Erlasse sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet den Gemeinderäten Gommiswald oder Kaltbrunn einzureichen. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein schutzwürdiges Interesse dartun kann. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Begründung sowie eine Sachverhaltsdarstellung zu enthalten.