Am 29. Juni 2026 hat das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen den Sondernutzungsplan «Festlegung Gewässerraum Dorfbach Nord, Abschnitt km 2.650 – 2.016» mit Verfügung vom 29. Juni 2026 ohne Einschränkungen genehmigt. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 10. August 2026 die Rechtsmittelentscheide zusammen mit der Genehmigungsverfügung in Form einer Gesamtverfügung erlassen und diese den Einsprechern eröffnet. Innert Frist sind keine Rechtsmittel eingegangen, weshalb der Sondernutzungsplan rechtskräftig geworden ist. Der Gemeinderat hat die Rechtskraft festgestellt und die Inkraftsetzung des Sondernutzungsplans «Festlegung Gewässerraum Dorfbach Nord» per 1. Oktober 2026 beschlossen.
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17.09.2026
Sondernutzungsplan «Festlegung Gewässerraum Dorfbach Nord» per 1. Oktober in Kraft gesetzt
Publ.-Nr.:
00.281.870
Rubrik: Gemeindepublikationen / Verschiedene amtliche Anzeigen
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