Am 31. Oktober 2025 hat das kantonale Tiefbauamt die Gesamtüberarbeitung des Gemeindestrassenplans samt Teilplan Fuss-, Wander- und Radweg genehmigt. Ausgenommen von der Genehmigung waren die sich noch im Einspracheverfahren befindlichen Klassierungen.

Gegen eine Klassierung wurde Rekurs erhoben. Der Gemeinderat beantragte daraufhin die Feststellung der Teilrechtskraft der unbestrittenen Bestandteile der Gesamtrevision des Gemeindestrassenplans. Mit Entscheid vom 13. August 2026 hiess das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen den Antrag gut. Gegen diesen Entscheid wurde kein Rechtsmittel ergriffen.

Der Gemeinderat hat die Teilrechtskraft des revidierten Gemeindestrassenplans samt Teilplan Fuss-, Wander- und Radweg festgestellt. Der Gemeindestrassenplan wird mit Teilplan Fuss-, Wander- und Radweg per 1. Oktober 2026 in Kraft gesetzt.