Die Ramendingenstrasse weist erhebliche Schaden im Belag und in der Fundationsschicht auf. Ursache dafür sind ungenügende Tragfähigkeit, mangelhafte Entwässerung sowie altersbedingte Abnutzung. Die bestehende Strasse ist 2.80 m bis 3.00 m breit und verfugt über kein Trottoir. Zudem verlauft entlang der Strasse eine kantonale Veloroute sowie ein Wanderweg, weshalb der Strasse eine hohe Bedeutung für den Langsamverkehr zukommt. Aufgrund des schlechten Zustands und des erhöhten Bedarfs wird eine umfassende Sanierung notwendig.
Das Bauprojekt sieht vor, die Strasse durchgehend auf 4.20 m zu verbreitern, um die Verkehrssicherheit für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Veloverkehr und Fussgänger zu erhöhen. Der Einlenker in die Riedenstrasse wird verbessert und für landwirtschaftliche Fahrzeuge dimensioniert. Die Strasse wird mit einem neuen konventionellen Strassenaufbau versehen (Fundation 40 cm, Belag 10 cm), da alternative Verfahren (Coldmix) aufgrund der geringen Fundationsstarken verworfen wurden.
Im Bereich der angrenzenden Liegenschaften werden Bundsteine bzw. Doppelbundsteine gesetzt, um die seitlich zufliessenden Hangwasser kontrolliert abzuleiten. Die Strassenentwässerung erfolgt mehrheitlich über die Schulter; im westlichen Bereich wird das Strassenwasser gefasst und in den Huetbach geleitet. Für die zukünftige Überbauung der Parzelle Nr. 83G werden Regen- und Schmutzwasserleitungen vorbereitet; ein Retentionsvolumen von ca. 16 m3 ist notwendig.
Der bestehende Durchlass eines Wiesenbachs (DN 400) unterquert die Strasse; obwohl seine Kapazität für ein HQ100 nicht ausreicht, besteht keine Gefahrdung von Gebäuden, weshalb er erhalten bleibt und lediglich mit Hullbeton geschützt wird.
Für die Strassenverbreiterung ist ein Landerwerb von rund 3363 m2 erforderlich; rund 1215 m2 davon werden entschädigt.
Da durch die Verbreiterung der Strasse vereinzelte Grundeigentümer tangiert werden, soll mittels Sondernutzungsplan entlang des bisherigen Strassenverlaufs eine Baulinie mit einem Strassenabstand von 4.0 m festgelegt werden. Damit wird für die betroffenen Grundeigentümer trotz der Strassenverbreiterung der ordentliche Abstand zu Bauten und Anlagen sichergestellt.
Die Kostenschatzung (+/- 10 %) von CHF 1 210 000.00 setzt sich aus den Kostenanteilen von Gommiswald (CHF 1 002 000.00), Kaltbrunn (CHF 132 000.00) sowie privaten Grundeigentümern (CHF 76 000.00) zusammen.
Das ausgearbeitete Projekt inkl. Sondernutzungsplan wird in Koordination mit der Politischen Gemeinde Gommiswald der Mitwirkung vom 2. Februar bis und mit 3. Marz 2026 unterstellt. Die E-Mitwirkung erfolgt über die Plattform (www.mitwirkung-gommiswald.chder Politischen Gemeinde Gommiswald bewerkstelligt. Die Unterlagen liegen zusätzlich im Eingangsbereich des Gemeindehauses 1, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn sowie auf der Webseite der Politischen Gemeinde Kaltbrunn auf.