Die Elektrizitätsversorgung Kaltbrunn AG (EVK AG) als Grundeigentümerin beabsichtigte, den Überbauungsplan «Rössliguet», erlassen am 23. Januar 2003, zu überarbeiten. Der Planungsperimeter umfasste das Grundstück Nr. 133 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 141. Die im Planungsperimeter realisierte Überbauung wurde ursprünglich als Post- und Ladengebäude genutzt. Inzwischen befindet sich auch ein Ärztezentrum im Geschäftshaus. Mit der im Rahmen der Überarbeitung des Überbauungsplans «Rössliguet» geplanten
Gebäudeerweiterung sollten die Ladenfläche vergrössert und die Anlieferung optimiert werden.
Vom 17. November 2023 bis 15. Dezember 2023 wurde ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Die öffentliche Auflage fand vom 16. August 2024 bis zum 16. September 2024 statt.
Die Grundeigentümerin, die EVK AG, beantragte dem Gemeinderat den Rückzug des Plangesuchs «Sondernutzungsplan (1. Änderung Überbauungsplan) Rössliguet». Grund dafür sind die derzeit fehlenden, aber notwendigen gesetzlichen Grundlagen, um eine Anpassung altrechtlicher Überbauungspläne im Rahmen eines neurechtlichen Sondernutzungsplans vorzunehmen. Obwohl eine entsprechende Motion im Sommer 2025 im Kantonsrat beraten und von der Regierung behandelt wurde, ist weiterhin unklar, ob und wann eine rechtskonforme Lösung zur Verfügung stehen wird. Die Realisierung eines bewilligungsfähigen Projekts würde umfangreiche Abklärungen, weitreichende Überarbeitungen der laufenden Planung sowie ein erneutes, vollständiges Bewilligungsverfahren voraussetzen. Der damit verbundene zeitliche und finanzielle Aufwand steht in keinem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat der EVK AG beschlossen, das Erweiterungsprojekt nicht weiterzuverfolgen.
Der Gemeinderat nimmt mit Bedauern den Projektabbruch seitens der Grundeigentümerin EVK AG zur Kenntnis, wenngleich auch Verständnis entgegengebracht wird. Ein Ausbau der Zentrumsversorgung wäre hinsichtlich des Wachstums des Dorfes und zur Belebung des Dorfkerns begrüssenswert. Mit dem durch den Gemeinderat genehmigten Rückzug des Sondernutzungsplanverfahrens bleibt der Überbauungsplan Rössliguet, erlassen am 23. Januar 2003, unverändert in Kraft. Die eingegangenen Einsprachen wurden abgeschrieben.
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16.02.2026
Rückzug Projekt Sondernutzungsplan Rössliguet (1. Änderung Überbauungsplan)
Publ.-Nr.:
00.246.365
Rubrik: Gemeindepublikationen / Verschiedene amtliche Anzeigen
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