Die Abrechnung schliesst brutto rund CHF 73 500.00 über dem Kostenvoranschlag vom 22. November 2016 ab. Im Vergleich zum Bürgerschaftskredit fallen die Bruttokosten rund CHF 71 800.00 tiefer aus.
In den Bruttokosten von CHF 1 198 471.29 sind die Zusatzkosten für das Fachgutachten (CHF 36 294.10 zu Lasten der Erfolgsrechnung) nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind die Kostenanteile des Ingenieurs (CHF 50 775.05) sowie der Gemeinde Kaltbrunn (CHF 37 316.35) für die Strassensanierung. Berücksichtigt wurden lediglich die Ohnehin-Kosten von CHF 65 568.35 der Strassensanierung zu Lasten der Perimeterpflichtigen (Zusatzkosten total gemäss separater Abrechnung CHF 189 953.85).
Mit den Massnahmen des Fachgutachtens wurde auch die Strassenentwässerung verbessert. Die Gemeinde hat die Kosten für die Sicherstellung des Betriebszustands, die Überwachung der Strasse und die Planung getragen.
Die Beiträge der Patenschaft Berggemeinden von CHF 100 000.00 und der Alpinfra von CHF 90 000.00 wurden gemäss Verfügung vollumfänglich zur Reduktion der Grundeigentümerbeiträge eingesetzt.
Der Gemeinderat genehmigte die Bauabrechnung «Wengistrasse 1. und 3. Etappe / Wiedacker bis Kühneberg» im Betrag von brutto CHF 1 198 471.29. Der Beitrag der Politischen Gemeinde Kaltbrunn beträgt 65 % bzw. CHF 737 518.75 (Kostenvoranschlag CHF 685 750.00).
Die Grundeigentümerbeiträge betragen total CHF 207 125.50 (Kostenvoranschlag CHF 369 250.00). Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Beiträge Dritter fallen diese im Vergleich mit dem Kostenvoranschlag CHF 162 124.50 tiefer aus.