Gemäss dem am 25. Juni 2024 beschlossenen Artikel 9 des Bevölkerungsschutzgesetzes des Kantons St. Gallen haben die Gebiete der Bevölkerungsschutzorganisationen im Kanton St. Gallen neu jenen der regionalen Zivilschutzorganisationen zu entsprechen.

Im Zusammenhang mit der Bildung einer gemeinsamen regionalen Bevölkerungsschutzorganisation in Ablösung der bisherigen lokalen und regionalen Bevölkerungsschutzorganisationen bzw. Führungsstäbe wurde nach Art. 23 Gemeindegesetz und Art. 13 resp. 31 Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum unterstellt.

Vom 12. Januar bis und mit 20. Februar 2026 dauerte die 40-tägige Referendumsfrist. Der Gemeinderat nahm zur Kenntnis, dass das fakultative Referendum nicht ergriffen wurde und stellte nach Ablauf der Rechtsmittelfrist (vorbehältlich diesbezüglicher Abstimmungsbeschwerden) fest, dass die Stimmbevölkerung der Vereinbarung zur Gründung der Bevölkerungsschutzorganisation Region Zürichsee Linth zustimmt.