– Kindergräber der Bestattungsjahre bis Januar 2011
– Erdgräber der Bestattungsjahre bis April 2006
– Urnengräber der Bestattungsjahre bis April 2016

Die verfügungsberechtigten Angehörigen werden ersucht, Grabmäler, Weihwassergeschirre, Pflanzen usw. bis zum 10. April 2026 zu räumen.
Was bis zu diesem Termin nicht entfernt ist, wird durch die Gemeinde abgeräumt. In diesem Fall wird über das zurückgelassene Material unter Ablehnung der Entschädigungspflicht verfügt.

Über weitere Einzelheiten erteilt Ihnen das Bestattungsamt Kaltbrunn (058 228 63 01) gerne Auskunft.