Im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben der Käsereiliegenschaften Kaltbrunn AG auf der Parzelle Nr. 441 ist zur Sicherstellung der hinreichenden Erschliessung ein stellenweiser Ausbau des Hüttenwegs sowie der Sägereistrasse erforderlich. Der Gemeinderat Kaltbrunn hat in Anwendung von Art. 39 ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, StrG) und nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens erlassen:

 

Teilstrassenplan Hüttenweg und Sägereistrasse.

Die Linienführung wird unter Anwendung von Art. 44 Abs. 2 StrG aufgrund der Geringfügigkeit nicht visiert.

 

Zusammen mit dem oben erwähnten Teilstrassenplan wird folgendes Baugesuch gemäss Art. 138 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, PBG) koordiniert und während derselben Frist öffentlich aufgelegt:

Baugesuch Nr. 2025045 der Käsereiliegenschaften Kaltbrunn AG, Kaltbrunn, für den Abbruch des Schweinestalls Vers. Nr. 789 und den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern Vers. Nrn. 2355 und 2356 mit Tiefgarage auf der Parz. Nr. 441.

 

Bauherrschaft
Käsereiliegenschaften Kaltbrunn AG, Grossfeld 1852, 8722 Kaltbrunn

Grundeigentümer
Käsereiliegenschaften Kaltbrunn AG, Grossfeld 1852, 8722 Kaltbrunn

Standort
Grundstücke Nrn. 441, 439 und 744, Hüttenweg 789, 8722 Kaltbrunn

 

Der Teilstrassenplan und das Baugesuch sowie die Projekt- und Planunterlagen liegen während 30 Tagen vom 18. Juni 2026 bis und mit 17. Juli 2026 in der Bauverwaltung Kaltbrunn, Dorfstrasse 7, 8722 Kaltbrunn, zur Einsicht auf. Die Planunterlagen des Teilstrassenplans sind zudem auf der Gemeindehomepage aufgeschaltet.

 

Gegen den Teilstrassenplan und das Baugesuch kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründete Einsprache erhoben werden.

Rechtsmittel Teilstrassenplan

Schriftliche und begründete Einsprachen gegen den Teilstrassenplan können, gemäss Art. 45 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG), während der Auflagefrist beim Gemeinderat Kaltbrunn, Dorfstrasse 5, 8722 Kaltbrunn, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Rechtsmittel Baugesuch

Gemäss Art. 153 ff. PBG sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung während der Auflagefrist von 30 Tagen der Baukommission Kaltbrunn einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.