Die Aufhebung des Fonds stellt eine bessere Verwendbarkeit sicher, was mit dem aktuellen Reglement nicht mehr gewährleistet war. Ein Fondsbezug gemäss Reglement wäre mit dem Rechnungsmodell der St. Galler Gemeinden (RMSG) nicht mehr möglich und das Fondsvermögen demzufolge
blockiert gewesen.
Die Aufhebung des Fondsreglementes untersteht gemäss Gemeindegesetz dem fakultativen Referendum. Vom 17. Mai bis und mit 24. Juni 2025 dauerte die 40-tägige Referendumsfrist. Der Gemeinderat nahm zur Kenntnis, dass das fakultative Referendum nicht ergriffen wurde und stellte nach Ablauf der Rechtsmittelfrist die Rechtskraft der Auflösung des Fondsreglementes rückwirkend per 1. Januar 2025 fest.